Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Dienstleistungen

Geldwäsche, Erhalt einer Rückmeldung von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen/Finance Intelligence Unit (FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.

Beschreibung

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.

Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der FIU unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.

Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung

  • des eigenen Meldeverhaltens
  • des eigenen Risikomanagements:
    • Risikoanalyse und hierauf aufbauende Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • der Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten, unter anderem:
    • Identifizierung der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners und gegebenenfalls der für sie oder ihn auftretenden Person
    • Prüfung, ob die für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist
    • Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten:
      • die Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners steht oder
      • die Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird
    • Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung; Feststellung, ob es sich bei der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person handelt
      • Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt im In- oder Ausland ausüben oder in den vergangenen 12 Monaten ausgeübt haben
    • stetige Überwachung der Geschäftsbeziehung

Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen

  • sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder
  • spätestens nach einem Jahr

Voraussetzungen

Sie haben bei der FIU Verdachtsmeldungen abgegeben.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über goAML, dem Meldeportal der FIU.
  • Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Online Verfahren

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Bundesministerium der Finanzen - Generalzolldirektion
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn
+49 228 303-0
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr