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Dienstleistungen

Beruf in Industrie, Handel und Dienstleistung, Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für landesrechtlich geregelten Beruf

Hinweise

Die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau ist nach Kammerreglungen bayernweit für folgende Berufe zuständig: 

  • Ausbildungsabschlüsse nach § 66 BBiG
    • Fachpraktiker/-in für Metallbau
    • Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe
    • Fachpraktiker/-in im Lagerbereich
    • Fachpraktiker/-in Küche (Beikoch)
  • Fortbildungsabschlüsse nach §§ 54, 71 Abs. 2 BBiG
    • Elektrofachkraft in der Industrie
    • Fachwirt im Gastgewerbe
    • Industriemeister/-in Fachrichtung Lack
    • Industriemeister/-in Fachrichtung Optik
    • Industriemeister/-in Fachrichtung Polsterei
    • Industrietechniker/-in Fachrichtung Maschinenbau (Geprüfte/-r)
    • Technische/-r Industriemanager/-in (Geprüfte/-r)
    • Technische/-r Umweltfachwirt/-in (Geprüfte/-r)

Online Verfahren

Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr