Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Dienstleistungen

Fahreignungsregister, Beantragung der Tilgung einer Eintragung

In besonderen Ausnahmefällen zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.

Beschreibung

Die zuständige Regierung kann bei Eintragungen, die nicht in das Bundeszentralregister aufzunehmen sind, – unabhängig von sonst geltenden Tilgungsfristen und -verboten – die Tilgung von Eintragungen im Fahreignungsregister nach § 29 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) anordnen, wenn dies zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten erforderlich ist und öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.

Eine entsprechende vorzeitige Tilgung kommt insofern nur in außergewöhnlichen Fällen in Betracht, etwa wenn die zugrunde liegende Entscheidung materiell unrichtig ist und die betroffene Person sie ohne eignes Verschulden hat rechtskräftig werden lassen.

Die Anordnung der vorzeitigen Tilgung kann von Amts wegen oder auf Antrag erfolgen.

Auf die Anordnung besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist ggf. schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Schriftlicher Antrag mit Begründung, warum die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Regierung vorliegen
  • Ggf. Kopie der zugrunde liegenden Entscheidung

Kosten

Die Kosten bemessen sich nach dem Verwaltungsaufwand: 12,80 bis 102 EUR.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr